Datenschutzschulung
Im digitalen Zeitalter werden die rechtssichere Datenerhebung personenspezifischer Daten sowie deren Verarbeitung und Nutzung immer mehr zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor. Mit stetig steigenden Anforderungen und Möglichkeiten bei der Verarbeitung von Daten steigt allerdings auch die Gefahr, dass personenbezogene Daten unsachgemäß behandelt werden oder in falsche Hände geraten. Daher wird das Thema Datenschutz immer wichtiger, nicht nur für Unternehmen. Erlernen Sie in unseren Schulungen, wie Sie beispielsweise mit Kunden-, Teilnehmer-, Mandanten- und Mitarbeiterdaten richtig umgehen und vertrauliche Firmendaten vor dem Zugriff Unbefugter schützen.
Das Thema Datenschutz bekommt – insbesondere durch die aktuellen Novellierungen des BDSG und die nicht enden wollenden Datenschutzskandale – eine steigende Relevanz in der Öffentlichkeit und damit auch im Bereich der sozialen Einrichtungen und Beschäftigungs- und Qualifizierungsunternehmen. Die Kundinnen und Kunden sowie auch prüfende Stellen (Auftraggebende, Auditierende) sind zunehmend sensibilisiert.
Lehrerinnen und Lehrer erfüllen in aller Regel neben ihrem Unterricht in zunehmendem Maße administrative Aufgaben in Eigenregie. Dass sie hier mit sensiblen Daten umgehen, tritt häufig in den Hintergrund. Gleiches gilt für die Schulleitenden im Kontakt mit anderen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen. Eine/n Beauftragte/n für den Datenschutz gibt es selten oder nur außerhalb der Schule in Zuständigkeit für viele weitere Schulen.
Nicht zuletzt unter dem Eindruck der nicht enden wollenden Datenschutzskandale der letzten Monate und Jahre gewinnt das Thema Datenschutz mehr und mehr an Bedeutung. Sowohl Mitarbeitende als auch Kundinnen und Kunden sind zunehmend sensibilisiert und selbstbewusst in ihrer Forderung nach der Umsetzung des Datenschutzes. Nach persönlicher Rücksprache mit der Referentin werden in diesem Seminar die Anforderungen an ein umfassendes Datenschutzkonzept in Ihrem Unternehmen zielgruppengerecht thematisiert.
Ärztinnen und Ärzte sowie alle in der Praxis Beschäftigten haben durch ihren Umgang mit medizinischen Daten eine ganz besondere datenschutzrechtliche Verantwortung: Die Daten, um die es geht, berühren den persönlichsten und intimsten Bereich des privaten Lebens. Das Patientengeheimnis ist bereits seit über 2000 Jahren Teil des hippokratischen Eides. Wie viel mehr Bedeutung hat es in unserer heutigen Zeit der elektronischen Datenverarbeitung, in welcher die Daten unbegrenzt speicherbar und in Sekundenschnelle über alle Entfernungen hinweg nutzbar sind!
Der Umgang mit personenbezogenen Daten wirft im täglichen Kanzleialltag immer wieder datenschutzrechtliche Fragen auf. Welche Regelungen finden neben den berufsständischen Vorschriften Anwendung? Welche Stelle ist die zuständige Aufsichtsbehörde? Muss ich eine/n betriebliche/n Datenschutzbeauftragte/n bestellen? Die aktuellen Novellierungen des BDSG und die nicht endenden Datenschutzskandale führen zu einer steigenden Relevanz des Themas Datenschutz in der Öffentlichkeit. Die Mandantinnen und Mandanten sind zunehmend sensibilisiert.
Das Thema Datenschutz bekommt – insbesondere durch die aktuellen Novellierungen des BDSG und die nicht enden wollenden Datenschutzskandale – eine steigende Relevanz in der Öffentlichkeit und damit auch im Bereich der sozialen Einrichtungen und Beschäftigungs- und Qualifizierungsunternehmen. Die Kundinnen und Kunden sowie auch prüfende Stellen (Auftraggebende, Auditierende) sind zunehmend sensibilisiert.
Internet und E-Mail sind als moderne Kommunikationsmittel nicht mehr wegzudenken. Das gilt auch und insbesondere am Arbeitsplatz. Was habe ich hier als Arbeitgeber zu beachten? Wenn neben der betrieblichen auch die private Nutzung erlaubt ist bzw. geduldet wird, ist der Arbeitgeber Telekommunikationsanbieter mit allen Rechten und Pflichten. Was das bedeutet, erfahren Sie in diesem Seminar. Sie bekommen unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten für die Umsetzung des Umgangs mit Internet und E-Mail am Arbeitsplatz an die Hand.