Mit Inkrafttreten der EU-DSGVO am 25. Mai 2018 ist der Datenschutz in Europa einheitlich geregelt. In Deutschland trat zeitgleich das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) in Kraft.
Ein Ziel im Binnenmarkt wie national ist es, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu regeln und somit besser schützen zu können. Wer also als Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet, muss sich rechtlichen Anforderungen, wie
stellen, nicht zuletzt angesichts eines Bußgeldrahmens, der bei Verstößen empfindliche Strafen androht.
Verantwortung und Haftung liegen nach Art. 24 DSGVO beim Verantwortlichen. In Unternehmen wird darunter die Geschäftsführung bzw. der Vorstand verstanden.
Unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen setzt der Verantwortliche geeignete technische und organisatorische Maßnahmen um, um sicherzustellen und den Nachweis dafür erbringen zu können, dass die Verarbeitung gemäß der Verordnung erfolgt. Auch müssen diese Maßnahmen überprüft und aktualisiert werden, geeignete Datenschutzvorkehrungen inbegriffen.
Diese Vorgaben machen deutlich, dass es nicht ausreicht, einmal mit einem Rundumschlag das Thema Datenschutz im Unternehmen abzuarbeiten oder seine Pflichten auf einen bestellten Datenschutzbeauftragten zu delegieren. Vielmehr müssen Prozesse analysiert und die datenschutzrechtlichen Vorgaben in das bestehende System eingewebt und nachweislich überprüft werden.
Beim Initialcheck im Datenschutz wird eine Ist-Analyse durchgeführt, die folgende Leistungen beinhaltet:
Für Kunden, die alleine die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen und in Einzelfällen Fragen beantwortet haben möchten bieten wir die punktuelle Beratung an. Unsere externen Datenschutzbeauftragten beantworten dabei Fragen zum Datenschutz von:
Die IST planbar GmbH hilft dabei, Ihre Systeme und Verfahrensanweisungen so zu überarbeiten, dass die Anforderungen an den Datenschutz und die IT-Sicherheit berücksichtigt sind.